AGB
Alpha Grp GmbH & Co. KG
Stand: November 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Alpha Grp GmbH & Co. KG („Alpha Group“) und ihren Auftraggebern („Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Alpha Group ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss und Änderungen
(1) Angebote der Alpha Group sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von der Alpha Group schriftlich – insbesondere per E-Mail – bestätigt wurden.
(4) Entstehen durch vom Kunden veranlasste Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags Mehrkosten, sind diese vom Kunden vollständig zu tragen.
Die Alpha Group informiert den Kunden zeitnah, sobald diese Mehrkosten erkennbar oder bezifferbar sind.
(5) Zeichnungen, Maße, Abbildungen oder sonstige Angaben in Unterlagen der Alpha Group sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
(6) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch die Alpha Group bedürfen der Textform, sofern sie nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden im Rahmen der Auftragsausführung erfolgen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Transport-, Montage- oder Versandkosten.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 5.000 € ist die Alpha Group berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Lieferung, 10 % nach Abnahme).
(5) Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Alpha Group berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung auszusetzen.
(7) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Leistungsumfang, Lieferung und Montage
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Liefertermine und Ausführungstermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
(3) Von der Alpha Group bestätigte Termine für Montage, Fahrzeugabholung, Fahrzeugrückgabe oder sonstige Vor-Ort-Leistungen sind verbindlich, sofern ihre Durchführung dem Kunden zumutbar und von ihm organisatorisch sicherzustellen sind.
Kann der Termin aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht eingehalten werden – insbesondere bei Nichterscheinen, verspäteter Bereitstellung des Fahrzeugs, fehlendem Zugang oder unzureichender Vorbereitung des Montageortes – ist die Alpha Group berechtigt, den dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Hierzu zählen insbesondere Anfahrtskosten, Wartezeiten, Personalkosten und sonstige nachweisbare Auslagen.
(4) Eine kostenfreie Terminabsage oder -verschiebung ist nur möglich, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgt. Erfolgt die Absage später oder gar nicht, kann die Alpha Group die entstandenen Kosten vollständig berechnen.
(5) Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Materialengpässe, Ausfall von Zulieferern oder behördliche Anordnungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(7) Der Kunde stellt sicher, dass am Montageort rechtzeitig ungehinderter Zugang, Stromanschlüsse und – falls erforderlich – Hebezeuge, Gerüste oder Genehmigungen bereitstehen.
(8) Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Alpha Group entstehende Mehrkosten berechnen.
(9) Bei Selbstmontage durch den Kunden übernimmt die Alpha Group keine Haftung für Schäden aus unsachgemäßer Anbringung oder Montage.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Kunden oder Spediteur über.
(2) Bei Montageleistungen geht die Gefahr mit Abnahme der Leistung über.
§ 6 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab, gilt sie als abgenommen.
(3) Mit der Abnahme bestätigt der Kunde die vertragsgemäße und mangelfreie Erfüllung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Alpha Group.
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an die Alpha Group ab.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z. B. Zahlungsverzug) ist die Alpha Group berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
(3) Die Alpha Group ist berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
(4) Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde eine Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
(6) Material- oder fertigungsbedingte Farbabweichungen, geringfügige Strukturunterschiede oder Veränderungen durch Witterung, UV-Einstrahlung oder Alterung gelten als branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt wird.
§ 9 Haftung
(1) Die Alpha Group haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Kunde ist selbst für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Werbemaßnahmen verantwortlich (z. B. Bauanträge, Genehmigungen, Urheberrechte). Die Alpha Group übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 10 Schutzrechte, Entwürfe und Daten
(1) Entwürfe, Layouts, Visualisierungen und technische Zeichnungen bleiben Eigentum der Alpha Group.
(2) Ohne schriftliche Freigabe dürfen sie weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden.
(3) Mit Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(4) Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übergebenen Materialien (z. B. Logos, Bilder, Texte) verfügt und stellt die Alpha Group von Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Urheberrecht und Referenzen
Alpha Group darf im Rahmen ihrer Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Broschüren) auf realisierte Projekte hinweisen und dazu Bildmaterial verwenden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
§ 12 Datenschutz
Alpha Group verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) und nur zur Vertragserfüllung. Details siehe alphagrp.de/datenschutz
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Köln.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig Köln.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
